Der raumordnerische Entscheid und ein darin integrierter Zielabweichungsbescheid stellen grundsätzlich keine europarechtliche Beihilfe dar. So entschied das VG Mainz (Az. 3 K 149/23).
Sicherungsverfügung für Dachfläche in Pirmasens rechtmäßig – Eigentümer muss Kosten der Ersatzvornahme tragen
Das VG Neustadt hat die Klage gegen eine bauaufsichtliche Sicherungsverfügung der Stadt Pirmasens nebst Kostenbescheid abgewiesen (Az. 4 K 412/24.NW).