Durch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überführung der Steuerklassenkombination III und V in das Faktorenverfahren der Lohnsteuerklasse IV ergeben sich keine Steuereinbußen oder Steuerzugewinne. Darauf verweist die Bundesregierung (20/946) zur „Reform des Ehegattensplittings“.
Die Vermietung und der Verkauf tatsächlich nicht existenter Container führt zu sonstigen Einkünften
Die Vermietung und der Verkauf nicht existenter Seefrachtcontainer kann zu sonstigen Einkünften führen. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 6 K 608/22 E).