Ihre Pläne zum weiteren Ablauf der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes legt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6561) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6164) dar.
Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig
Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen, denn sie habe jedenfalls in einer ihrer Publikationen, welche