Ihre Position in internationalen Verhandlungen zur Besteuerung internationaler Konzerne insbesondere aus der Digitalwirtschaft erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32569) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig
Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen, denn sie habe jedenfalls in einer ihrer Publikationen, welche