Am 21.10.2024 hat das BMF den Regierungsentwurf zum Fondsmarktstärkungsgesetz veröffentlicht. Mit dem Gesetz soll in erster Linie die Richtlinie (EU) 2024/927 (sog. AIFMD II) in deutsches Recht umgesetzt werden. Zur Umsetzung der AIFMD II hat der deutsche Gesetzgeber noch bis April 2025 Zeit. Die erstmalige Anwendung der Regelungen erfolgt dann verpflichtend ab April 2026.
Spezi gegen Bauerlimo
Das LG München I hat einer Brauerei die Nutzung der konkreten farblichen Produktaufmachung des von ihr vertriebenen Cola-Mix-Getränks für die Bundesrepublik Deutschland untersagt (Az. 33