Der Kartellsenat des OLG Frankfurt hat einige Regelungen des DFB-Reglements für Spielervermittler (RfSV) für unwirksam erklärt. Die streitigen Regelungen seien grundsätzlich am Maßstab des europäischen Wettbewerbsrechts zu prüfen. Da es sich um ein sportliches Regelwerk handele, seien die Grundsätze der sog. Meca-Medina-Entscheidung des EuGH anzuwenden (Az. 11 U 172/19 (Kart)).
Bahnsurfender Schüler unfallversichert
Ein Schüler ist in der Schülerunfallversicherung versichert, wenn er beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet. Dies hat das BSG entschieden