Der Kartellsenat des OLG Frankfurt hat einige Regelungen des DFB-Reglements für Spielervermittler (RfSV) für unwirksam erklärt. Die streitigen Regelungen seien grundsätzlich am Maßstab des europäischen Wettbewerbsrechts zu prüfen. Da es sich um ein sportliches Regelwerk handele, seien die Grundsätze der sog. Meca-Medina-Entscheidung des EuGH anzuwenden (Az. 11 U 172/19 (Kart)).
BFH zu den Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger