Reiseversicherungsfonds – Prüfungs- und Treuhandaufgaben für WP/vBP

Am 27.10.2021 ist eine neue Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Behörde zur Aufsicht über den Reiseversicherungsfonds sowie über die Verwaltung und Aufbewahrung des Fondsvermögens (RSFAV) im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Die WPK weist darauf hin, dass die Verordnung auch Prüfungs- und Treuhandaufgaben für WP/vBP enthält.

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Postplatz 396
84028 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München