Die Bundesregierung hat am 22.09.2021 die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Maßnahmen für den Sektor Gebäude beschlossen.
Glücksspielrechtliches Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen europarechtlich unbedenklich
Die Regelung im Landesglücksspielgesetz, wonach Wettvermittlungsstellen einen Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zu einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, die überwiegend von Minderjährigen besucht wird, einhalten