Renten-Doppelbesteuerung: Senioren müssen keinen Einspruch mehr einlegen

Nach einem Schreiben des BMF (Az. IV A 3 – S-0338 / 19 / 10006 :001), werden Steuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2005 mit Blick auf die Basisrentenbesteuerung künftig vorläufig ergehen. Darauf wies der BdSt hin.

Was ändert sich im November 2024?

Die Bundesregierung hat einen Überblick über die Neuregelungen ab November 2024 veröffentlicht: u. a. weniger Bürokratie (BEG IV), zügigere Verfahren bei großen Wirtschaftsstreitigkeiten, Justizentlastung durch

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