Das AG München gab der Klage zweier Kläger gegen eine Schweizer Kreuzfahrtveranstalterin auf Rückzahlung des Reisepreises zuzüglich Zinsen und vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten statt (Az. 113 C 3634/21).
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen