Schafft es ein Anwalt krankheitsbedingt nicht rechtzeitig zur Verhandlung, muss er alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um das Gericht zu erreichen. So entschied der BGH (Az. XII ZB 171/23). Auf diese Entscheidung wies die BRAK hin.
Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht der WPK für 2025
Die WPK hat die Schwerpunkte für die Prüfung für das Jahr 2025, die sich aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Abschlussdurchsicht und unter Berücksichtigung