Das LG Stuttgart hat die Sammelklage im sog. Rundholzkartell gegen das Land Baden-Württemberg auf Zahlung von Kartellschadenersatz in Höhe von rund 450 Millionen Euro abgewiesen (Az. 30 O 176/19).
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).