Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt, um die cloudbasierte Software für Personalverwaltung „Workday“ zu testen. Dies entschied das BAG (Az. 8 AZR 209/21).
Verbundene Unternehmen müssen Corona-Soforthilfe zurückzahlen
Die Bewilligungen der NRW-Soforthilfen 2020 verstießen gegen europäisches Beihilfenrecht, wenn sie an ein einzelnes Unternehmen ausschließlich unter Berücksichtigung seiner eigenen Wirtschaftslage geleistet wurden, obwohl dieses