Sollen in einem Abstand von nur 2-3 m zu einem parkenden Linienbus Mäharbeiten durchgeführt werden, müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass Personen und fremde Sachen nicht beschädigt werden. Da der anwesende Busfahrer hier nicht über die Absicht der Mäharbeiten informiert worden war, hat das OLG Frankfurt der Inhaberin des durch Steinschlag beschädigten Busses Schadensersatz zugesprochen (Az. 26 U 4/21).
Bund-Länder-Digitalgipfel: Bund und Länder beschließen verstärkte Zusammenarbeit
Am 30.03.2023 fand im BMJ der Justiz der Bund-Länder Digitalgipfel statt. Dabei haben sich Bund und Länder in einer Gipfelerklärung verständigt, die Digitalisierung der Justiz