Schadensersatz nach Steinschlag infolge Mäharbeiten neben einem Linienbus

Sollen in einem Abstand von nur 2-3 m zu einem parkenden Linienbus Mäharbeiten durchgeführt werden, müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass Personen und fremde Sachen nicht beschädigt werden. Da der anwesende Busfahrer hier nicht über die Absicht der Mäharbeiten informiert worden war, hat das OLG Frankfurt der Inhaberin des durch Steinschlag beschädigten Busses Schadensersatz zugesprochen (Az. 26 U 4/21).

Streit um BMW-Felge

Eine Felge, die bei eBay als „Neu, aus Demontage“ verkauft wird, ist nicht gleichwertig mit einer neuen, vollkommen unbenutzten Felge. Dies entschied das AG München

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Kapital für Wirtschaft und freie Berufe

Die Wirtschaft und insbesondere der Mittelstand sollen mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital unterstützt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung

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