Sollen in einem Abstand von nur 2-3 m zu einem parkenden Linienbus Mäharbeiten durchgeführt werden, müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass Personen und fremde Sachen nicht beschädigt werden. Da der anwesende Busfahrer hier nicht über die Absicht der Mäharbeiten informiert worden war, hat das OLG Frankfurt der Inhaberin des durch Steinschlag beschädigten Busses Schadensersatz zugesprochen (Az. 26 U 4/21).
Das Heizungsgesetz kommt
Das sog Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen. Der Antrag Bayerns, das Gesetz