Schülerin darf „erdnussfreie“ Schule weiterhin besuchen

Das VG Hannover hat der Klage einer Schülerin stattgegeben. Sie habe einen Anspruch auf die Erteilung der begehrten Ausnahmegenehmigung nach § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (Az. 6 A 3907/21).

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Postplatz 396
84028 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München