Das VG Hannover hat der Klage einer Schülerin stattgegeben. Sie habe einen Anspruch auf die Erteilung der begehrten Ausnahmegenehmigung nach § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (Az. 6 A 3907/21).
Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist privilegiert
Die Ansiedlung von Stellen zur Vermittlung von Sportwetten in einem Gebäudekomplex, in dem sich bereits eine glücksspielrechtlich erlaubte Spielhalle oder Spielbank befindet, ist unzulässig. Dies