Siebte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 6. Mai 2020

Die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 06.05.2020 zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurde zum siebten Mal – bis zum 31.12.2021 – verlängert. Hierauf macht das BMF aufmerksam (Az. IV B 3 – S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).

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