Die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 06.05.2020 zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurde zum siebten Mal – bis zum 31.12.2021 – verlängert. Hierauf macht das BMF aufmerksam (Az. IV B 3 – S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).
Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist privilegiert
Die Ansiedlung von Stellen zur Vermittlung von Sportwetten in einem Gebäudekomplex, in dem sich bereits eine glücksspielrechtlich erlaubte Spielhalle oder Spielbank befindet, ist unzulässig. Dies