Am 22.11.2024 hat der Bundesrat der Siebten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung zugestimmt. Darin wird die Bagatellgrenze in § 7 Abs. 2 der Verordnung auf 3.000 Euro angehoben.
Die RVG-Anpassung kommt – Zustimmung des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 21.03.2025 der überfälligen Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zugestimmt. Die BRAK und der DAV hatten sich lange und intensiv für die Anpassung eingesetzt.