Soldatenversorgung auch bei Geburtsschäden des Kindes einer Soldatin in einem zivilen Krankenhaus möglich

Das BSG entschied, dass die Soldatenversorgung auch Geburtsschäden des Kindes einer Soldatin umfassen kann, die auf Behandlungsfehler ziviler Ärzte zurückzuführen sind
(Az. B 9 V 1/19 R).

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