Die redaktionelle Tätigkeit eines Journalisten kann sowohl im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung wie auch als Selbstständiger ausgeübt werden. Bei der Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status ist auch die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit zu berücksichtigen. So das LSG Hessen (Az. L 8 BA 52/19).
Rheingau-Taunus-Kreis: Klage auf Abstimmungsvereinbarung für Papier-, Pappe- und Kartonabfälle erfolglos
Das VG Wiesbaden hat eine Klage des Abfallverbands Rheingau und des Rheingau-Taunus-Kreises gegen verschiedene Betreiber von sog. dualen Systemen für die Erfassung und Entsorgung von