Sozialversicherung: Die Pressefreiheit ist bei Statusfeststellung zu berücksichtigen

Die redaktionelle Tätigkeit eines Journalisten kann sowohl im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung wie auch als Selbstständiger ausgeübt werden. Bei der Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status ist auch die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit zu berücksichtigen. So das LSG Hessen (Az. L 8 BA 52/19).

Preiserhöhungen flauen ab

Die Preiserhöhungen in Deutschland werden in den kommenden Monaten voraussichtlich langsam abflauen. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor.

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