Spielhallen können Bewirtungskosten nur teilweise steuerlich absetzen

Stellt eine Spielhalle ihren Besuchern kostenlose Getränke und Snacks zur Verfügung, so liegt hierin eine Bewirtung aus geschäftlichem Anlass, deren Kosten nur zu 70 % den Gewinn mindern. Das entschied das FG Köln (Az. 10 K 2648/20).

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Standort Landshut

Postplatz 396
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Theresienhöhe 28
80339 München