Sprengstoffentschärfer der Bundeswehr dürfen Zulagen behalten

Das VG Aachen hat entschieden, dass Soldaten der Bundeswehr, die in den Jahren 2018 und 2019 als Sprengstoffentschärfer sog. Erschwerniszulagen für die Kontrolle von Fahrzeugen bei der Einfahrt in die Bundeswehrcamps in Mali und Afghanistan erhalten haben, diese vorerst nicht zurückzahlen müssen (Az. 1 K 2073/24, 1 K 2473/24, 1 K 2560/24 und 1 K 2818/24).

APAS-Marktanalyse 2025

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat erstmals eine Marktanalyse zum Abschlussprüfermarkt in Deutschland für den Berichtszeitraum 2020 bis 2024 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.

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