Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Ab­satz 4 EStDV – Anlage EÜR 2021

Das BMF hat die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2021 bekanntgegeben (Az. IV C 6 – S-2142 / 20 / 10001 :011).

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Beim Halten und Verwalten von Grundbesitz bzw. Immobilien wird oft die Rechtsform der GmbH genutzt. Was sind die steuerlichen Vorteile davon?

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