Die WPK hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Standards für die Prüfung von Abschlüssen von weniger komplexen Unternehmen an das IAASB übermittelt.
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).