Nach der Konstituierung der neuen Bundesregierung haben sich die Präsidenten der Bundesberufskammern erneut abgestimmt und in einem Schreiben Einwände gegen das Legislativpaket der EU-Kommission zur Bekämpfung der Finanzkriminalität formuliert. Darauf weist die WPK hin.
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).