Die WPK hat gegenüber den Ausschüssen des Deutschen Bundestages zum Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes Stellung genommen.
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen