Der Berufsstand sowie die WPK in ihrer Funktion als Geldwäscheaufsichtsbehörde sind von den Regelungen des Vorschlags der Europäischen Kommission für ein Legislativpaket zur Bekämpfung der Finanzkriminalität nicht unerheblich betroffen. Die WPK hat daher gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen Stellung genommen.
Spezi gegen Bauerlimo
Das LG München I hat einer Brauerei die Nutzung der konkreten farblichen Produktaufmachung des von ihr vertriebenen Cola-Mix-Getränks für die Bundesrepublik Deutschland untersagt (Az. 33