Der Berufsstand sowie die WPK in ihrer Funktion als Geldwäscheaufsichtsbehörde sind von den Regelungen des Vorschlags der Europäischen Kommission für ein Legislativpaket zur Bekämpfung der Finanzkriminalität nicht unerheblich betroffen. Die WPK hat daher gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen Stellung genommen.
Vorlage von E-Mail-Korrespondenz, insbesondere eines Gesamtjournals
Das FG Hamburg sah die Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen und eines (elektronischen) Datenträgers als rechtmäßig an, gab der Klage jedoch insoweit statt, als das