Steuerbefreiung nach Artikel X Absatz 1 NATO-Truppenstatut

Das Schreiben zeigt auf, wie die Anwendung von Artikel X
Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 NATO-Truppenstatut für die Besteuerung von Mitgliedern einer Truppe, Mitgliedern eines zivilen Gefolges und Fachkräften nach dem NATO-Truppenstatut, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, unter Berücksichtigung
der bisherigen Rechtsprechung des BFH erfolgt (Az. IV B 4 – S-1311 / 20 / 10002 :009).

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