Das Schreiben zeigt auf, wie die Anwendung von Artikel X
Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 NATO-Truppenstatut für die Besteuerung von Mitgliedern einer Truppe, Mitgliedern eines zivilen Gefolges und Fachkräften nach dem NATO-Truppenstatut, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, unter Berücksichtigung
der bisherigen Rechtsprechung des BFH erfolgt (Az. IV B 4 – S-1311 / 20 / 10002 :009).
Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden
Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden. So entschied das