Steuererklärungen sind dem Finanzamt in der Regel nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln. Dieses BMF-Schreiben bestimmt die Voraussetzungen unter denen Steuererklärungen noch in Papierform abgegeben werden dürfen (Az. IV A 5 – O-1561 / 19 / 10001 :004).
Tourismus: Rat gibt endgültig grünes Licht für Verordnung über Kurzzeitvermietungen
Der Rat der EU hat eine Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von