Steuererklärungen sind dem Finanzamt in der Regel nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln. Dieses BMF-Schreiben bestimmt die Voraussetzungen unter denen Steuererklärungen noch in Papierform abgegeben werden dürfen (Az. IV A 5 – O-1561 / 19 / 10001 :004).
Parlament nimmt Richtlinie über Plattformarbeit an
Am 24.04.2024 haben die Abgeordneten lt. EU-Parlament neue Regeln zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten angenommen.