Das BMF teilt Aktualisierungen aufgrund der BFH-Rechtsprechung zur Begünstigung von Maßnahmen der öffentlichen Hand mit, die nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden (Az. IV C 8 – S-2296-b / 21 / 10002 :001).
Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt