Das BMF teilt Aktualisierungen aufgrund der BFH-Rechtsprechung zur Begünstigung von Maßnahmen der öffentlichen Hand mit, die nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden (Az. IV C 8 – S-2296-b / 21 / 10002 :001).
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen