Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 12. August 2021 (BStBl I Seite 1050) punktuell angepasst (Az. IV C 5 – S-2333 / 19 / 10008 :026).
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).