Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2017, zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben vom 17. Februar 2020, geändert (Az. IV C 3 – S-2015 / 22 / 10001 :001).
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).