Die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz verlängert den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen. Damit gelten weiterhin steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener bis zum 31.03.2022.
Sicherungsverfügung für Dachfläche in Pirmasens rechtmäßig – Eigentümer muss Kosten der Ersatzvornahme tragen
Das VG Neustadt hat die Klage gegen eine bauaufsichtliche Sicherungsverfügung der Stadt Pirmasens nebst Kostenbescheid abgewiesen (Az. 4 K 412/24.NW).