Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)- Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen

Das BMF hat eine nochmalige Verlängerung der steuerverfahrensrechtlichen Hilfsmaßnahmen erlassen. Verlängert wird insoweit die Möglichkeit, für bis zum 31. März 2022 fällige oder fällig werdende Steuern im vereinfachten Verfahren eine zinslose Stundung bzw. einen Vollstreckungsaufschub zu beantragen (Az. IV A 3 – S-0336 / 20 / 10001 :047).

Novelle der Aufstiegsfortbildungsförderung

Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (BT-Drs. 20/12777) verfolgt die Bundesregierung nach eigener Auskunft das Ziel, die höherqualifizierende Berufsbildung in Deutschland zu stärken.

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