Das BMF teilt mit, dass in weiten Teilen des Bundesgebietes durch das Coronavirus weiterhin beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstehen und dass es daher angezeigt ist, den Geschädigten erneut durch eine angemessene Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen (Az. IV A 3 – S-0336 / 20 / 10001 :045).
Vorlage von E-Mail-Korrespondenz, insbesondere eines Gesamtjournals
Das FG Hamburg sah die Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen und eines (elektronischen) Datenträgers als rechtmäßig an, gab der Klage jedoch insoweit statt, als das