Das BMF hat steuerliche Verfahrenserleichterungen aufgrund der anhaltenden Pandemie nochmals verlängert. Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene können noch etwas länger von Steuerstundungen und Vollstreckungsaufschub profitieren. Darauf weist der DStV hin.
Klage gegen Rundfunkbeitragsbescheide erfolglos
Das VG Koblenz wies die Klage als unzulässig ab, da der Kläger, der seine Privatwohnung im Jahr 2023 ohne Angabe von Gründen abmeldete, den „Vertrag“