Mit „Stop the Clock“ hat sich der Europäische Gesetzgeber dazu entschlossen, die Uhr anzuhalten, die Einführung der Berichtspflichten zu verschieben und damit die Mitgliedstaaten aus dem Umsetzungsverzug zu entlassen. Gleichzeitig verschafft „Stop the Clock“ dem Gesetzgeber die erforderliche Zeit, um die eigentlichen Vereinfachungen der Berichtspflichten von CSRD und CS3D zu verhandeln. Der DStV begrüßt dies.
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau
Unternehmen sollen von Vorschriften und Berichtspflichten entlastet werden, auch um die Leistungsfähigkeit staatlicher Stellen zu erhöhen. Das ist Ziel des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 21/3740) der Bundesregierung