Sturz aus dem Stand – Kein Anspruch auf Leistungen aus gesetzlicher Unfallversicherung

Der Kläger hat keinen Arbeitsunfall erlitten, als er auf dem Weg zur Arbeit an einer S-Bahn Haltestelle auf dem Bahnsteig auf den Zug wartete, plötzlich aus dem Stand umkippte, auf den Betonboden stürzte und sich dabei ein Schädel-Hirn-Trauma zuzog. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 1 U 953/20).

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Unternehmen sollen von Vorschriften und Berichtspflichten entlastet werden, auch um die Leistungsfähigkeit staatlicher Stellen zu erhöhen. Das ist Ziel des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 21/3740) der Bundesregierung

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