Der Kläger hat keinen Arbeitsunfall erlitten, als er auf dem Weg zur Arbeit an einer S-Bahn Haltestelle auf dem Bahnsteig auf den Zug wartete, plötzlich aus dem Stand umkippte, auf den Betonboden stürzte und sich dabei ein Schädel-Hirn-Trauma zuzog. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 1 U 953/20).
Cookies: Weiter Keine Entlastung durch Einwilligungsdienste
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für eine Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) beschlossen. Mit der Rechtsverordnung möchte die Bundesregierung Dienste etablieren, mit denen Verbraucher Einwilligungen im Internet erteilen