Tätigkeit als Insolvenzverwalterin nicht auf Wartezeit für Notarstelle anrechenbar

Der BFH entschied, dass bei der Bewerbung um eine Notarstelle die Tätigkeit einer Rechtsanwältin als Insolvenzverwalterin bei der sog. Wartezeit nicht berücksichtigt werden kann (Az. NotZ(Brfg) 2/21).

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