Testamentsvollstreckung: neue Empfehlungen zur Vergütung

Mit der „Neuen Rheinischen Tabelle“ hat der Deutsche Notarverein lt. BRAK eine aktualisierte und um zahlreiche Erläuterungen ergänzte Neufassung seiner Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstreckungen veröffentlicht. Sie richten sich an alle Berufe, die professionell Testamente vollstrecken, also auch an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

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