Tischtennisplatte auf Spielplatz darf bleiben

Das VG Trier hat die Klage der Eigentümerin eines Wohnhauses, mit der sie im Wesentlichen die Entfernung einer Tischtennisplatte von dem in ihrer Nachbarschaft gelegenen Spielplatz begehrt, abgewiesen (Az. 9 K 1721/23).

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