Tonnagebesteuerung: Hinzurechnung von Sondervergütungen

Sondervergütungen sind auch insoweit dem nach der Tonnage gem. § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn hinzuzurechnen, als sie nach der Betriebsveräußerung oder -aufgabe entstanden sind. Das entschied das FG Hamburg (Az. 2 K 61/19).

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