Sondervergütungen sind auch insoweit dem nach der Tonnage gem. § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn hinzuzurechnen, als sie nach der Betriebsveräußerung oder -aufgabe entstanden sind. Das entschied das FG Hamburg (Az. 2 K 61/19).
Rezessionsrisiko geringfügig gesunken – doch IMK-Konjunkturampel bleibt auf rot
Kaufkraftverluste durch hohe Preissteigerungen insbesondere bei Energie und Lebensmitteln als Folge des Ukraine-Kriegs, fortdauernde Lieferkettenprobleme, schwacher Euro und die zusätzliche geopolitische Unsicherheit rund um Taiwan