Ein Bewerber für den Polizeivollzugsdienst, der sich neben weiteren Motiven auch ein Skelett einschließlich Totenkopf auf seinen Oberarm hat tätowieren lassen, darf unter Berücksichtigung der von ihm hierzu gegebenen Erläuterung nicht mit der Begründung, die Tätowierung ließe auf eine gewaltverherrlichende Einstellung schließen, zurückgewiesen werden. Dies entschied das VG Düsseldorf (Az. 2 L 1822/21).
Durchbruch für ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien bis 2030: Neue EU-Richtlinie für erneuerbare Energien beschlossen
EU-Kommission, EU-Parlament und Europäischer Rat haben sich nach fast zwei Jahren intensiver Verhandlungen auf eine umfassende Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) geeinigt. Das berichtet das