Der Rat der EU hat eine Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften angenommen. Damit soll die kurzfristige Vermietung von Unterkünften transparenter und den zuständigen Behörden die Regulierung erleichtert werden.
Streit um Blumenkästen am Balkon
Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind. So entschied das AG München (Az. 1293 C 12154/24 WEG).