Der zweite Lockdown ab November 2020 sowie der dritte Lockdown ab April 2021 haben das Gründungsgeschehen im gewerblichen Bereich lt. IfM Bonn deutlich weniger ausgebremst als der erste Lockdown im Frühjahr 2020. Gleichwohl haben die Gründungsaktivitäten noch nicht das Vorpandemie-Niveau erreicht.
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen