Die Stadt Tübingen muss Kosten für Lebensunterhalt (einschließlich Unterkunft) im Tübinger Frauenhaus von einer Frau und deren Sohn aus dem Zollernalbkreis zahlen. Das entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 7 SO 3198/19).
Einführung der wöchentlich zusätzlichen Unterrichtsstunde für bayerische Grundschullehrkräfte ist unwirksam
Der BayVGH) hat aufgrund eines Normenkontrollantrags einer Grundschulleiterin die §§ 12 bis 15 der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte