Die Personalkosten für die Umsetzung von Zutrittskontrollen sind im Rahmen der Überbrückungshilfe IV förderfähig und können auch pauschal in Ansatz gebracht werden, um zusätzlichen Aufwand etwa für die Erstellung besonderer Stundennachweise zu vermeiden. Der DStV hatte sich im Interesse der betroffenen Antragsteller und des Berufsstands für eine pauschale Kostenabrechnung stark gemacht.
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau
Unternehmen sollen von Vorschriften und Berichtspflichten entlastet werden, auch um die Leistungsfähigkeit staatlicher Stellen zu erhöhen. Das ist Ziel des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 21/3740) der Bundesregierung