Die Umbettung von Urnen ist grundsätzlich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Dies hat das VG Berlin bestätigt (Az. VG 21 K 129/21).
Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig
Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen, denn sie habe jedenfalls in einer ihrer Publikationen, welche