Umbettung einer Urne nur in eng begrenzten Ausnahmefällen

Die Umbettung von Urnen ist grundsätzlich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Dies hat das VG Berlin bestätigt (Az. VG 21 K 129/21).

Das Heizungsgesetz kommt

Das sog Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen. Der Antrag Bayerns, das Gesetz

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