Die Umbettung von Urnen ist grundsätzlich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Dies hat das VG Berlin bestätigt (Az. VG 21 K 129/21).
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Heilberufe
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Heilberufe soll vereinfacht werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/3207) soll dazu beitragen, die Fachkräftelücke in Gesundheitsberufen zu schließen.