Die Umbettung von Urnen ist grundsätzlich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Dies hat das VG Berlin bestätigt (Az. VG 21 K 129/21).
Bahnsurfender Schüler unfallversichert
Ein Schüler ist in der Schülerunfallversicherung versichert, wenn er beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet. Dies hat das BSG entschieden