Das BMF hat Abschnitt 6.6 Abs. 6 Satz 3 die Nummer 1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses geändert (Az. III C 3 -S-7134 / 21 / 10004 :001).
DStV fordert Klarheit bei Ausweitung des Datensatzes der E-Bilanz
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Die im JStG 2024 beschlossene Neuregelung lässt jedoch Fragen offen.