Wie das BMF mitteilt, ist durch die Rechtsprechung des EuGH und nachfolgend des BFH die bisherige Verwaltungsauffassung in Abschnitt 4.11b.1. Abs. 8 UStAE überholt, wonach förmliche Zustellungen i. S. des § 33 PostG nicht unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 11b UStG fallen. Der UStAE wird unter Abschnitt 4.11b.1 geändert (Az. III C 3 – S 7167-b/19/10003 :001).
51 Prozent aller Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld, mit Tarifvertrag 77 Prozent – Tarifliche Ansprüche reichen von 250 Euro bis zu mehr als 4.200 Euro
Mehr als drei Viertel der Beschäftigten (77 Prozent) in Betrieben mit Tarifvertrag erhalten Weihnachtsgeld, ohne Tarifvertrag sind es mit 41 Prozent deutlich weniger. Das ergibt