Aufgrund der Urteile I ZR 198/13 des BGH sowie 24 U 96/14 des KG Berlin hat das BMF die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung des Verlegeranteils an den Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen nach § 27 sowie §§ 54, 54a, 54c und 63a UrhG sowie aus urheberrechtlichen Nutzungsrechten neu geregelt (Az. III C 2 – S-7100 / 19 / 10001 :003).
Inflationsziel der EZB wird bis 2024 weit verfehlt
Die Inflationsrate im Euroraum dürfte im Zeitraum 2022 bis 2024 das EZB-Inflationsziel von 2,0 Prozent deutlicher übersteigen als bisher angenommen. So werden für die Jahre